SEPA-Lastschrift

Wählen Sie zwischen zwei Arten der SEPA-Lastschrift:

Die SEPA-Basislastschrift (Core) ist zu vergleichen mit der derzeitigen nationalen Einzugsermächtigung.

Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist nur für Unternehmen möglich und vergleichbar mit dem klassischen Abbuchungsauftrag.

Die BTV Experten beraten Sie gerne!

Infos zur SEPA-Lastschrift:

  • Einheitliche Lastschrift europaweit

  • Exakter Tag der Kontobelastung ist bekannt (durch Vereinbarung der Fälligkeit)

  • Widerspruchsfrist von acht Wochen

  • Verwendung von IBAN und BIC

  • Eindeutige Identifikation des Lastschrifteinreichers durch die CID*

  • Nur für Lastschriften in Euro

SEPA-Basislastschrift (Core)

Dieses Lastschriftverfahren bietet die Möglichkeit, Kundenforderungen in den SEPA-Ländern einzuziehen.

SEPA-Firmenlastschrift (B2B)

Hier müssen beide Lastschrift-Teilnehmer zwingend Unternehmen sein. Dem zahlungspflichtigen Unternehmen muss kein Rückgaberecht eingeräumt werden.

Ihre Vorteile:

  • Einheitliche Prozesse

  • Sicherheit durch die Creditor Identifikation

  • Schnellere Abwicklung

*CID = Creditor Identifikation

Das SEPA-Lastschrift-Verfahren sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifikation, CID) mit jeder Lastschrift vor. Damit benötigt jeder Lastschrifteinreicher eine CID. Die Ausgabe und Verwaltung der österreichischen CID wird von der OeNB im Rahmen der Creditor-ID-Datenbank übernommen.

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