SEPA-Lastschrift
Infos zur SEPA-Lastschrift:
Einheitliche Lastschrift europaweit
Exakter Tag der Kontobelastung ist bekannt (durch Vereinbarung der Fälligkeit)
Widerspruchsfrist von acht Wochen
Verwendung von IBAN und BIC
Eindeutige Identifikation des Lastschrifteinreichers durch die CID*
Nur für Lastschriften in Euro
SEPA-Basislastschrift (Core)
Dieses Lastschriftverfahren bietet die Möglichkeit, Kundenforderungen in den SEPA-Ländern einzuziehen.
SEPA-Firmenlastschrift (B2B)
Hier müssen beide Lastschrift-Teilnehmer zwingend Unternehmen sein. Dem zahlungspflichtigen Unternehmen muss kein Rückgaberecht eingeräumt werden.
Ihre Vorteile:
Einheitliche Prozesse
Sicherheit durch die Creditor Identifikation
Schnellere Abwicklung
*CID = Creditor Identifikation
Das SEPA-Lastschrift-Verfahren sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifikation, CID) mit jeder Lastschrift vor. Damit benötigt jeder Lastschrifteinreicher eine CID. Die Ausgabe und Verwaltung der österreichischen CID wird von der OeNB im Rahmen der Creditor-ID-Datenbank übernommen.